5.1  Bewirtschaftung und Infrastruktur


Bewirtschaftung der Räume

Eine gut funktionierende Infrastruktur ist uns wichtig. Das jeweilige Abteilungssekretariat vergibt und disponiert die Räume. Jede Lehrperson hat die Möglichkeit, einen dem Pensum entsprechenden Arbeitsplatz (mit) zu benutzen; bei dauerndem Vollpensum ist dies ein fix zugewiesener Arbeitsplatz. Dazu gehört auch eine Ablagefläche in einem Schrank. Die Abteilungsleitung ist verantwortlich für die Zuteilung unter Berücksichtigung von Anliegen der Lehrpersonen. 
Für die ausserordentliche Benützung von Schulräumen gewährleistet die Verwendung von Gesuch betreffend Benützung von Räumen der TBZ F5.1-02   die systematische Orientierung aller Betroffener. Der Antrag ist ans Rektorat zu stellen.

Die Sporthalle SQ 701 ist als Mehrzweckhalle für interne und - sofern es die Auslastung zulässt - auch für externe Anliegen nutzbar (Gesuch: F5.1-08). Das Benützungsreglement D5.1-05 regelt die Einzelheiten.

 

Parkplätze

Das knappe Angebot an Parkplätzen ist den Studierenden und Kursteilnehmer/-innen der Weiterbildung und den Mitarbeitenden der TBZ vorbehalten. Berechtigte Teilnehmer sind schon vor der ersten Lektion über das Vorgehen bei der Vergabe von Parkplätzen zu informieren (siehe Benutzerordnung Parkplätze und Antrag auf Parkierungsbewilligung für Kursteilnehmer/innen im WB-Angebot auf dem Areal der TBZ F5.1-09).   
Übertretungen der signalisierten Parkverbote werden verzeigt.

 

Beschaffungen und interne Aufträge

Die Beschaffung von Hilfsmitteln ist so zu planen, dass allfällige Bewilligungen von der Abteilungsleitung resp. vom Rektorat resp. vom MBA vorliegen. Die im Bestellbeispiel D5.1-02  dargestellten Angaben müssen vorliegen. Der Kustos (in der Regel: Inhaber des Fachamtes) ist dafür verantwortlich, dass eine Absprache innerhalb der Fachgruppe stattfindet und die Budgetvorgaben termingerecht eingehalten werden (siehe Stellenbeschrieb für das Fachamt F5.1-01, s.a. Empfehlung Bestellung Materialien EE F5.1-04). Die Instandhaltung und Reparatur kann an die Informatikdienste (via Ticketantrag im Schulnetz) sowie die Hausdienste (zuständig für den Unterhalt der Räume inkl. Lampen, Tafel usw.) gerichtet werden. Die Informatikdienste (Organisation: D5.1-03) sind zuständig für den Unterhalt der technischen Geräte und Einrichtungen (Hellraumprojektor, Video, Beamer, Motoren, usw.) sowie für die TBZ-Informatik-Dienste im Umfang von Kapitel 5.4.

 

Mediothek

Die Mediothek ist das Informationszentrum der Schule und leistet einen Beitrag zur Leseförderung, Informations- und Medienkompetenz. Die zur Verfügung stehenden Medien können kostenlos ausgeliehen oder vor Ort genutzt werden. Das Reglement der Mediothek (D5.1-01) bestimmt Zweck und Auftrag der Mediothek. Die Benutzungsordnung (D5.1-06) informiert über das Angebot der Mediothek und hält Rechte und Pflichten der Nutzenden fest.
Lehrpersonen können den Mitarbeitenden der Mediothek Aufträge an die Mediothek betr. Video/DVD mittels F5.1-05 erteilen.

Fahrzeuge der TBZ

Die Benützung der TBZ-eigenen Transportfahrzeuge ist in den Nutzungsrichtlininen für Fahrzeuge der TBZ (D5.1-07) festgehalten