2.5  Berufskundlicher Unterricht


Rechtliche
Grundlagen
 

 

Die Vorgaben zum Lehrplan werden vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), mit den Reglementen zu den einzelnen Berufen vorgegeben und somit eidgenössisch harmonisiert. In einzelnen Lehrberufen kann ein Modellstoffplan bereits vom Berufsverband definiert sein und als Vorgabe dienen.

 

Pädagogisch-
didaktisches
Konzept

 

Über die Grundsätze der Lernförderung im Pflichtunterricht orientiert das Konzept Beratung-Förderung-Begleitung der TBZ.

 

Schullehrpläne Fächerübersicht Modulübersicht

 

Aus den Lehrplänen erstellen die Fachgruppen zusammen mit der Abteilungsleitung die detaillierten schulinternen Lehrpläne, die Stundentafeln und die Fächerübersicht für die gesamte Ausbildungszeit eines Berufes. Die schulinternen Lehrpläne werden regelmässig gemäss den Erfahrungen im direkten Unterricht angepasst. Soweit Spielraum gegeben ist, werden Wünsche der Lehrbetriebe einbezogen. Auch die Erkenntnisse aus den Qualifikationsverfahren (QV) werden bei der Gestaltung der Lehrpläne mitberücksichtigt.

 

Qualifikations-
verfahren
(QV)

 

Die Qualifikationsverfahren der berufskundlichen Fächer werden durch die Berufsverbände organisiert und durchgeführt. Lehrpersonen wirken beim Entwurf von Prüfungsaufgaben bzw. als Experten mit. Durch die modularisierte Ausbildung bei den Informatikern, werden berufskundliche Fächer bereits während der vierjährigen Ausbildung in Form von Leistungsbeurteilungen (LB) geprüft. Die Richtlinien für diese Beurteilungen sind in den Leistungsbeurteilungsvorgaben (https://www.ict-berufsbildung.ch/berufsbildung/ict-competence-framework/ ) ) festgehalten. Die QV Berufskenntnisse der verschiedenen Berufe können durch die Berufsverbände in den Räumlichkeiten der TBZ  durchgeführt werden. Die Abteilungsleitungen erfassen zusammen mit den Fachgruppenleitern relevante Ergebnisse der QV. Deren Ergebnisse werden fachgruppenintern kommuniziert, bzw. bei der Überarbeitung des Stoffplanes mit einbezogen.

Erfahrungsnote Berufskundlicher
Unterricht

 

Über die Berechnung der Erfahrungsnoten beim Pflichtunterricht und bei Absolventen der Berufsmittelschule geben die jeweiligen Reglemente Auskunft.

 

 

Sicherheits-
vorschriften

 

Die Sicherheitsvorschriften für Lehrende und Lernende müssen eingehalten werden.

 

 

Geräte/Anschau- ungsmaterial

 

Unterrichtshilfsmittel wie Chemielabor/Chemikalien, Demonstrations-, Elektro- Elektronik-Versuche, Sammlungen von Anschauungsmodellen werden durch Fachamtsinhaber betreut. Die technischen Dienste unterstützen die Fachamtsinhaber im Unterhalt der Unterrichtshilfsmittel. Die Stundenplaner legen zu Beginn jedes Semesters die Belegung der Informatikzimmer fest. Zimmerabtausch wird bilateral unter den Lehrperson abgesprochen. Richtlinien regeln die Benutzung der Informatikzimmer.