Zweck |
Das Konzept Beratung-Förderung-Begleitung (D2.7-03) der TBZ regelt alle Belange zu Angeboten, Massnahmen und Interventionen im Bereich der Beratung, Förderung und Begleitung.
|
Ausgangslage |
Bildungs- und Berufsabschlüsse sind der Schlüssel für den Einstieg in die Arbeitswelt und die Integration in die Gesellschaft. Dies gelingt aber nur, wenn die Lernenden dazu bereit sind und gemäss ihrem Potential unterstützt werden. Zur Erreichung dieses Zieles soll sowohl die Förderung von leistungsstarken Lernenden intensiviert als auch die Unterstützung von Lernenden, welche für die erfolgreiche Absolvierung der beruflichen Grundbildung auf Begleitung angewiesen sind, zielführend koordiniert werden. Im Fokus der Förderung stehen sowohl leistungsstarke Lernende als auch Lernende mit Wissenslücken und Lernschwierigkeiten. Beratung, Förderung und Begleitung soll sowohl auf die Förderung von Potentialen und Talenten ausgerichtet sein als auch auf den Abbau von lernhemmenden Faktoren und die Schliessung von Bildungslücken.
|
Beratung
|
Beratung umfasst einmalige bzw. zeitlich befristete Hilfestellungen an Lernende zu spezifischen Fragestellungen. Die Beratenden verfügen im jeweiligen Gebiet über ein solides Fachwissen und ausreichende Beratungs-Professionalität. Beratung kann von der/dem Ratsuchenden aus (aufsuchend) oder seitens der Schule (triagierend) angefordert werden.
|
Förderung |
Förderung umfasst strukturierte (institutionelle) Angebote für Lernende im Hinblick auf Lernzuwachs und Lernfortschritte. Im Fokus der Förderung stehen entweder Lerndefizite oder besondere Interessen und Begabungen.
|
Begleitung |
Begleitung basiert auf einer Beziehung zwischen einer Lernenden bzw. einem Lernenden und einer Begleitperson über eine definierte Zeitdauer. Der Begleitung liegt eine Zielvereinbarung zugrunde die periodisch überprüft wird.
|
Leistungsstand vor Lehrbeginn |
Wir empfehlen den Lehrbetrieben nach Abschluss des Lehrvertrags von den Schüler/innen das eigenverantwortliche Schliessen von Ausbildungslücken im Bereich Mathematik und Geometrie einzufordern. Zur Unterstützung haben wir in Zusammenarbeit mit der Oberstufe und dem Lehrmittelverlag Zürich das E-Lehrmittel "Auf dem Weg zur Berufsfachschule" entwickelt. Dieses steht kostenlos zum Download zur Verfügung. Für uns als Berufsfachschule ist es wichtig, dass die Lehrbetriebe nach Abschluss des Lehrvertrags den Lernenden die Anforderungen bei Lehrbeginn aufzeigen und den erfolgreichen Abschluss der Module des E-Lehrmittels einfordern.
|
Grundlagen-Stützkurse |
Zu Beginn der Lehrzeit werden mit geeigneten Tests Standortbestimmungen im Unterricht durchgeführt und ausgewertet. Bei Bedarf werden Stützkurse angeboten, die auf die Bedürfnisse der einzelnen Berufsgruppen zugeschnitten sind.
|
FiB |
Die Fachkundige individuelle Begleitung (FiB) von Lernenden in der 2-jährigen Grundbildung (EBA) ist im Konzept D2.7-05 festgehalten.
|
Freifachkurse |
Freifachkurse (Anmeldung F2.7-02) eignen sich für besonders interessierte Lernende, die im obligatorischen Unterricht mindestens durchschnittliche Leistungen erbringen. Die Lernenden sollen auf das bestehende, breite Angebot hingewiesen werden (v.a. TBZ- Kurse, allgemeine Kurse der EB Zürich, Kantonale Berufsschule für Weiterbildung). Vorschläge für schuleigene Freifachkurse sollen in den Fachgruppen diskutiert und mit den Lernenden besprochen werden. Diese Freifachkurse sind von der Abteilungsleitung bewilligen zu lassen (Gesuch um Führung eines Freifachs F2.2-01 ) und werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt.
|
Besondere Unterrichtsformen |
Externe Veranstaltungen wie Exkursionen, Sportanlässe und Projektwochen sind prägende Lernanlässe, sofern sie didaktisch gut eingebettet erfolgen (zielgeleitet, Vor- und Nachbereitung) und im Rahmen der Lehrpläne vertretbar sind. Sie dienen der fachlichen Vertiefung und der Förderung des Klassenklimas. Für jede Klasse sollte im Laufe der Lehrzeit eine Exkursion angeboten werden, idealerweise kommen dabei sportliche, allgemeinbildende und berufskundliche Aspekte gleichermassen zum Tragen. Bei Eignung der Klasse und Zustimmung der Lehrbetriebe kann pro Klasse eine mehrtätige Exkursions- oder Projektwoche durchgeführt werden. Exkursionen, Sporttage und Projektwochen finden in der Regel in der Woche vor den Sommer- oder Herbstferien statt. Die Wintersporttage in der Woche vor den Sportferien. Die Abteilungsleitung terminiert die Exkursionsdaten frühzeitig und entscheidet über die Durchführung der einzelnen Klassenanlässe und bewilligt Ausnahmen (Richtlinien für externe Veranstaltungen D2.7-01; Schulaktivitäten am und im Wasser D2.6-09, Spesen und Entschädigungen bei der Teilnahme an Exkursionen, Projektwochen und Sportveranstaltungen D2.7-02; Antrag für Exkursionen und Projektwochen F2.7-01); Merkblatt zu Haftungsfragen D2.7-06. |
Entwicklungen |
Weitere Unterrichtsformen sind denkbar und zu begrüssen, wenn sie die Eigeninitiative der Lernenden verstärken bzw. die Sozial- und Handlungskompetenz nachhaltig fördern, z.B. Angebote von Lernenden für Lernende, kulturelle oder staatspolitische Anlässe (mit)organisieren, etc.
|