Guter Unterricht erfordert Kreativität und ein gewisses Mass an Innovation und ist ein wichtiger Bestandteil unserer Schulkultur.
Zur Förderung innovativer Ideen und zur Umsetzung von Weiterentwicklungen und Neuerungen in den für die TBZ relevanten Technologien stehen limitierte Ressourcen, wie zum Beispiel Entlastungslektionen, zur Verfügung. Damit wird sichergestellt, dass innovative Projekte nicht auf Kosten eines qualitativ hochstehenden Unterrichts ausgeführt werden.
Die Schulleitung begrüsst es, wenn Lehrpersonen und Mitarbeitende neue Ideen einbringen und fördert grundsätzlich innovative Ideen auch dann, wenn sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang zum Unterricht stehen. Förderung von Innovationen an der TBZ D1.3-01.
Ideen und Neuerungen werden oft von unseren erfahrenen und innovativen Lehrpersonen angeregt oder stammen aus den Schulleitungssitzungen. Die Zielsetzungen und Arbeitsschritte werden durch eine projektverantwortliche Lehrperson, in Absprache mit der Fachgruppe und der zuständigen Abteilungsleitung, zu einem Projektantrag ausgearbeitet. Die Schulleitung prüft den Projektantrag (Projektziele, Zeitplan, Ressourcen) und entscheidet über die Zuteilung der Ressourcen.
Die Zuweisung und Rapportierung projektgebundener Entlastungs-Lektionen sind in S1.3-01 festgehalten. Bei jedem Projekt kommt obligatorisch F1.3-01 zur Anwendung.
Die Validierung neuer Ausbildungsprodukte erfolgt im Rahmen der ersten Evaluation durch die im Prozess 3.4 dargestellten Hilfsmittel.