5.2  Hausdienst


In unseren Schulhäusern gibt es neben den Rechten auch Pflichten. Als Ergänzung zu den üblichen Verhaltensregeln sind die wichtigsten schulspezifischen Regeln in der Hausordnung D5.2-01 beschrieben.

Für den Zutritt zu den Schulhäusern und Räumen, wie auch für die Einbauschränke (mobile Möbel ausgenommen) gibt es einen Schlüssel. Dieser funktioniert bei mechanischen Schliesszylinder und dient zudem als Badge bei Online-Türen (alle Aussentüren) und Offline-Türen (d.h. Türen mit Beschlaglesern). Die Zutrittsrechte variieren für einzelne Benutzergruppen.

Für die rechtzeitige Öffnung und Schliessung der Umzäunung und der Schulhäuser ist der Hausdienst verantwortlich. Abweichungen von den Öffnungszeiten gemäss Hausordnung sind von der Schulleitung vorab bewilligen zu lassen.

Allen Lernenden, Studierenden, Besuchern und Angestellten der TBZ soll ein sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild unserer Schulhäuser geboten werden.

Für die Reinigung sind die Hausmeister (siehe "Generelles Pflichtenheft Haus-und Reinigungsdienst" D5.2-02) verantwortlich. Wie der funktionell einwandfreie Zustand der Infrastruktur gewährleistet wird, ist aus dem "Stellenbeschrieb Einzelne Aufgaben Haus- und Reinigungsdienst" D5.2-03 und "Aufgabenbereich / Pflichtenheft" F5.2-03 ersichtlich.

Eine zweckmässige Infrastruktur im Bereich Telefon, Fax, E-Mail und Postdienst unterstützt die Kommunikation nach Innen und Aussen. Der Interne Postdienst S5.2-02 wird durch den jeweiligen Hausdienst erledigt.