5.2  Hausdienst


In unseren Schulhäusern gibt es neben den Rechten auch Pflichten. Als Ergänzung zu den üblichen Verhaltensregeln sind die wichtigsten schulspezifischen Regeln in der Hausordnung D5.2-01 beschrieben.

Die Regeln für die Benutzung von Unterrichtsräumen der TBZ Höhere Fachschule sind in den "Minimalstandards in Unterrichtsräumen der TBZ HF" HF5.2-01 beschrieben.

Für den Zugang zu den einzelnen Räumlichkeiten muss entsprechend dem Zugangsrecht der einzelnen Person eine Übersicht erstellt werden (siehe Schlüsselabgabe S5.2-01, Schlüssel-Anforderung F5.2-01 und Schlüsselliste F5.2-02).

 

Für die rechtzeitige Öffnung und Schliessung der Umzäunung und der Schulhäuser sind die Hausmeister verantwortlich. Sie organisieren die abendliche Schliessung sämtlicher Räume (siehe Schliessplan A5.2-01). Abweichungen von den Öffnungszeiten gemäss Hausordnung sind von der Schulleitung vorab bewilligen zu lassen.

Allen Lernenden, Studierenden, Besuchern und Angestellten der TBZ soll ein sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild unserer Schulhäuser geboten werden.

 

Für die Reinigung sind die Hausmeister (siehe "Generelles Pflichtenheft Haus-und Reinigungsdienst" D5.2-02) verantwortlich. Wie der funktionell einwandfreie Zustand der Infrastruktur gewährleistet wird, ist aus dem "Stellenbeschrieb Einzelne Aufgaben Haus- und Reinigungsdienst" D5.2-03 und "Aufgabenbereich / Pflichtenheft" F5.2-03 ersichtlich.

 

Eine zweckmässige Infrastruktur im Bereich Telefon, Fax, E-Mail und Postdienst unterstützt die Kommunikation nach Innen und Aussen. Der Interne Postdienst S5.2-02 wird durch den jeweiligen Hausdienst erledigt.