Grundbildung
Die Planung der erforderlichen Ressourcen im Bereich der beruflichen Grundbildung ergibt sich aus der Schulortszuteilung des Bildungsrates und den im zugeteilten Einzugsbereich abgeschlossenen Lehrverhältnisse. Die Zuteilungen von ausserkantonalen Lernenden erfolgt auf Grund der jeweiligen Absprache innerhalb der Deutschschweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (DBK).
Im Rahmen der Budgetierung sind diese Angaben oft erst ansatzweise verfügbar. Die effektive Bildung der einlaufenden Klassen mit der dazugehörenden Zuordnung der Lehrpersonen und Räumlichkeiten kann deshalb in der Regel erst in den ersten Wochen des Schuljahres abgeschlossen werden.
Weiterbildung
Im Bereich des Weiterbildungsangebots stellt die Gestaltung und Positionierung der von der TBZ angebotenen Lehrgänge und Weiterbildungskurse, (gemäss Metaprozessen 3 und 4) zusammen mit der jeweilig erwarteten Nachfrage, die Basis für die Planung dar. Im Rahmen der Budgetierung werden wesentliche Veränderungen berücksichtigt.
Folgende Statistiken geben Auskunft über die Entwicklung
Die Statistiken dienen als Grundlage für kurzfristige Massnahmen und die Einleitung von mittel- bis langfristig wirksamer Veränderungen die anlässlich des jährlichen Schulleitungs-Workshops (Prozess 6.1; Überprüfung der Schulqualität) diskutiert und beschlossen werden.