Wir kennen die Bedürfnisse unserer Kunden. Mit Kunden meinen wir einerseits die einzelnen Weiterbildungswilligen, anderseits die OdAs (Organisationen der Arbeitswelt, Branchenverbände) als kollektive Repräsentanten für Weiterbildungsbedürfnisse ihrer Branchen.
Wie gelangen wir zur Formulierung dieser Bedürfnisse? Dazu tragen eine Fülle von Kontakten und auch gezielte Massnahmen bei, welche bewusst immer darauf abzielen, Veränderungen in den Bedürfnissen wahrzunehmen. Im Wesentlichen: Viele der nachfolgenden Prozesse von Kapitel 3.2 bis 3.4 sind so ausgelegt, dass sie als permanente Seismographen und Feedback-Elemente dienen. Die Ermittlung der Bedürfnisse ist somit kein einmaliger, technokratischer Akt sondern vielmehr Ergebnis einer ständigen Sensibilität.
Während die Zieldefinition im Bereich der Kurse durch den Einzelthemen-Charakter im Allgemeinen leicht fällt, sieht sich die Schule bei der Ausgestaltung von Lehrgängen einer Fülle von komplexen Problemstellungen gegenüber.
Die Anforderungen an Lehrgänge weisen oft mehrdeutige, zum Teil widersprüchliche Zielsetzungen auf. Für Teilnehmende liegt ein vordergründiges Ziel sicher im Erwerb des mit der Ausbildung verknüpften höheren beruflichen Diploms. Die Berufsverbände generieren ein aus ihrer Sicht ideales Berufsbild, welches mit dem entsprechenden Titel assoziiert werden soll.
Die Arbeitgeber pflegen unabhängig davon eigene Visionen, was ein bestimmter höherer Berufsabschluss an Fähigkeiten und Fertigkeiten gewährleisten soll. Daraus resultieren unterschiedliche Erwartungen an die Berufsschule.
Öfter sind mehrere Akteure am Lernprozess verantwortlich mitbeteiligt. So teilen sich die Lehrgänge zum Beispiel auf, in solche mit externer und solche mit interner Trägerschaft der Abschlussprüfung.
Als Erstes müssen somit die Einflussfaktoren auf die Ausbildungskonzeption aus teilweise unterschiedlichen Quellen erhoben werden. Das Zusammenstellen einer entsprechenden Übersicht über die lernzielrelevanten Dokumente sowie das Konzipieren des zeitlichen Umfanges einer Ausbildung in Form einer Stundentafel bilden die eigentlichen Lehrgangs-Grundlagen S3.1-01. Diese unterliegen einem ständigen Anpassungsprozess.
So muss namentlich die Stundentafel im Interesse von Optimierungschancen oftmals einer Art „rollender Planung“ unterworfen werden.
Zu einer situativ orientierten, vertieften Bedürfnisabklärung ziehen wir die verschiedensten flankierenden Massnahmen bei, welche im Wesentlichen durch die Erfahrung und das Informations-Netzwerk der Abteilungsleitungen gewährleistet werden können.
In der Weiterbildung basieren wir auf bestens qualifizierten Lehrpersonen aus dem Bereich der Grundbildung. Spezialgebiete sollen durch anerkannte Fachpersonen mit grosser praktischer Erfahrung unterrichtet werden. Die Anstellung erfolgt durch die zuständige Abteilung der Grundbildung.
Schulinterne Lehrpläne, für welche die Lehrgangsleitung verantwortlich ist, setzen sich einerseits aus den Vorgaben von übergeordneten Reglementen, Stoffplänen etc. zusammen. Anderseits formulieren die Lehrpersonen selbst - soweit dies angezeigt erscheint - ergänzende Lernziele. Die Lernziele der Lehrgänge basieren auf diese Weise auf mehreren Quellen. Bei den Kursen ist die Lehrperson alleiniger Ersteller entsprechender Lernschritt-Formulierungen. Das Erstellen von Lernziel-Katalogen pro Unterrichtsfach ist in S3.1-02 geregelt.
Zur Unterrichtsvorbereitung zählen wir auch das rechtzeitige Bereitstellen der Unterrichtshilfsmittel für die Lehrperson selbst, sowie für die Lernenden. Lernunterlagen, die den Teilnehmenden ausgehändigt werden, müssen nach einer einheitlichen Vorlage gestaltet sein: Skripten und Arbeitsblätter S3.1-03,
- Skript-Vorlage word 2010 (F3.1-03; im Schulnetz: word/Datei/neu/Persönliche Unterlagen) zum Speichern auf dem eigenen PC,
- Kurzanleitung zur Skriptvorlage D3.1-05,
- PowerPoint Vorlage F1.8-02;
- Kurzanleitung Mastervorlage PowerPoint D1.8-02
- Excel Vorlage AT F3.1-04
- Excel Vorlage EE F3.1-07
- Excel Vorlage IT F3.1-06
- Excel Vorlage HF F3.1-10
- Excel Vorlage Rektorat F3.1-11
Um den heutigen Anforderungen externer Bewertungsstellen an die Grundqualifikation aller Lehrpersonen in angemessener Weise Rechnung zu tragen, engagiert sich die TBZ für die pädagogische und fachliche Bildung ihrer Referentinnen und Referenten. S3.1-04 beschreibt den TBZ-Standard bezüglich Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen im Unterricht des Weiterbildungsangebotes.
Jede Abteilung hat Kenntnis über die Aktivitäten, welche von ihren Lehrpersonen für die persönliche Weiterbildung angestrengt werden. Als Zielsetzung gilt, dass sich jede Lehrperson über mindestens eine jährliche Weiterbildungsaktivität in ihrem Fachgebiet oder in pädagogischer Hinsicht ausweisen kann. Die Abteilungsleitung führt eine entsprechende Übersicht.