2.2  Organisation und Administration des Unterrichts


 

Bewilligung für Freifächer und Stützunterricht  

Die Durchführung des obligatorischen Unterrichts, gestützt auf geltende Bildungsverordnungen, ist im Sinne eines "gebundenen" Aufwandes nicht bewilligungspflichtig. Hingegen ist vor der erstmaligen Ausschreibung von Freifächern und Förderkursen auf dem Dienstweg eine Bewilligung bei der Schulleitung einzuholen (Gesuch um Führung eines Freifachs F2.2-01.

Wiederkehrende Freifächer werden ab einer Klassengrösse von mind. 10 Lernenden durchgeführt.

Freifächer Sport werden ab 12 Teilnehmenden durchgeführt. Wird in einem Freifach die Teilnehmendenzahl von 8 dreimal hintereinander unterschritten, wird das Angebot für das Semester eingestellt.

Klassenbildung


Unterbesetzte Klassen
 

Der Prozess der Semester-Unterrichtsplanung ist in S3.2-01 skizziert. Die Abteilungsleitung bildet die Klassen auf Grund der von der Lehraufsicht gemeldeten und zugewiesenen sowie der erfahrungsgemäss zu erwartenden Lehrverträge unter Berücksichtigung der Richtwerte der Klassengrösse gemäss Schulniveau Index (SNI) der Bildungsstatistik (BISTA) des Kantons. Falls eine zu bildende oder weiterzuführende Klasse weniger als 10 Lernende aufweist, ist zunächst eine mögliche Zusammenlegung mit anderen Klassen zu prüfen. Wenn schulische Gründe für eine eigenständige Führung sprechen, ist eine Bewilligung des MBA unumgänglich (Gesuch Führung unterbesetzter Klassen F2.2-07).

Nachholbildung  

Sie führt nachholend zu einem Abschluss auf Sekundarstufe II (EBA oder EFZ Gemäss BBV Art. 31 und 32). Organisatorisch werden die Lernenden in Regelklassen aufgenommen. Nachholbildung ist gemäss Definition Grundbildung.

Schullehrplan, Fächerübersicht, Modulübersicht  

Gestützt auf die jeweilige eidgenössische Bildungsverordnung und die Bildungspläne der Berufsverbände entwickelt die zuständige Abteilungsleitung unter Einbezug der Fachgruppe den gültigen Schullehrplan sowie die Fächerübersicht als allgemeine Grundlage für die konkrete Unterrichtsplanung. (siehe Kap. 2.3). Die Fächerübersicht/Modulübersicht sind auf der Homepage www.tbz.ch abrufbar.

Information an Lernende und Berufsbildner  

Die Abteilungssekretariate bedienen die neu eintretenden Lernenden und deren Berufsbildner mit den Angaben zum Schultag, dem Stundenplan sowie weiteren Informationen im Hinblick auf den erfolgreichen Start an der Berufsfachschule. Die Stundenpläne für die weiteren Semester werden durch die Klassenlehrpersonen in der letzten Semesterwoche den Lernenden bekannt gegeben und sind auf der Homepage www.tbz.ch unter Grundbildung abrufbar.

 

Erfassen Präsenz  

Die Präsenz wird durch elektronische Tools erfasst.Auch bei Freifächer, Stütz- und Förderkurse wird die Präsenz erfasst.

Zeugnisnoten  

Bis Ende der zweitletzten Semesterwoche* geben alle Lehrpersonen ihre Zeugnisnoten in das Schuladministrations-System ein.  *Abweichungen z.B. im Blockunterricht sind zu beachten.

Die Zeugnisse (Ansichtsdokument D2.2-01) erhalten die Lernenden und Lehrbetriebe am Ende des Semesters per Post.

Die Grundlagen für die Zeugnisnoten werden durch die Lehrpersonen mindestens drei Monate nach Notenabgabe aufbewahrt, um zu allfälligen Einsprachen Stellung nehmen zu können.


Situationsbericht

 


Ungenügende Leistungen von Lernenden werden mit dem Situationsbericht F2.2-03 allen Beteiligten transparent gemacht.

 

Schulbesuch ohne gültigen Lehrvertrag  

Bei zwischenzeitlicher Auflösung des Lehrvertrages kann ein/e Lernende/r die TBZ wärend drei Monaten weiterhin besuchen, falls die Fortsetzung der beruflichen Grundbildung angestrebt wird. Dabei ist eine Vereinbarung bei einer Lehrvertragsauflösung F2.2-04 zu unterzeichnen und einzuhalten.

 

Disziplinarprobleme  

Disziplinarprobleme sind der Situation angemessen zu behandeln. Grundlage bilden das Disziplinarreglement Berufsbildung vom 5. März 2015 sowie die Hausordnung.

Der Ablauf beim Verstoss gegen das Verhalten in der Gemeinschaft ist im Dokument "Verstoss gegen das Disziplinarreglement Berufsbildung" D2.2-04 grafisch dargestellt.

 

Abwesenheit der Lehrperson  

Die Lehrpersonen regeln voraussehbare Abwesenheiten vom Unterricht vorgängig, mit Unterstützung des Abteilungssekretariates. Es steht das Formular Abweichung vom Normalstundenplan F2.2-05 zur Verfügung.
Nicht vorhersehbare, kurzfristige Abwesenheiten werden durch das Abteilungssekretariat bestmöglich geregelt. Ergänzende Hinweise finden sich in der "Richtlinie zum Stellvertretungswesen" D2.2-03.

 

Vikariate/
Stellvertretungen
 

Jede Abweichung vom Normalstundenplan ist der Abteilungsleitung mit dem Formular "Abweichung vom Normalstundenplan" F2.2-05 im Voraus schriftlich zu beantragen. (Grundlage "Richtlinie zum Stellvertretungswesen" D2.2-03).

Mit der Stellvertretung beauftragte Lehrpersonen werden im Monatslohn bezahlt, wenn regelmässiger und mindestens semesterweise andauernder Unterricht abzugelten ist.

Für die Abrechnung kurzer Vikariate haben die Abteilungen das Formular "Stellvertretung / stundenweise Besoldung" F1.5-02 zu verwenden.

 

Elternabend  

Elternabende werden im Verlauf des ersten Lehrjahres durch die Abteilungsleitungen oder die zuständige Klassenlehrperson organisiert.

 

Berufsbildner-tagungen  

Informationsveranstaltungen für Berufsbildner werden nach Erfordernis der einzelnen Berufe durch die Abteilungsleitungen organisiert.