5.4  Informatik


An unserer Schule soll jederzeit die für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts erforderliche ICT-Infrastruktur (TBZ-Dienste) zur Verfügung stehen. Ziel ist ein sicherer und zuverlässiger Betrieb, welcher den Zugriff auf die Dienste mit hoher Verfügbarkeit gewährleistet. Die Gesamtverantwortung für die ICT-Infrastruktur liegt bei der Schulleitung. Sie wird fachtechnisch von der internen Informatikkommission (IK-TBZ) unterstützt. Diese wird von einem Mitglied der erweiterten Schulleitung geführt. Die Zuständigkeiten sind in Verantwortung und Kompetenzen D5.4-09 geregelt. Die strategische Ausrichtung ist in Weiterentwicklung der TBZ-Dienste S5.4-03 festgehalten und beruht auf den möglichen Lehr- und Lernsituationen, die es zu unterstützen gilt.


Der Einsatz der Informatik erfolgt nach dem Konzept Nutzung der TBZ-Dienste S5.4-01. Bei der Nutzung sind auch die Sicherheitsrichtlinien zu beachten. Betrieb, Wartung und Pflege der ICT-Infrastruktur richten sich nach S5.4-02. Die Angebote der TBZ- und Abteilungsdienste sind in D5.4-08 beschrieben. Service und Support durch den Technischen Dienst sind in Organisation Technische Dienste D5.1-03 geregelt. Der Umfang der produktiven Software auf den PCs ist in TBZ-Standard-Client D5.4-01 festgehalten (Start des Standard-PCs D5.4-10). Änderungsanträge TBZ-Standard-Client müssen mit F5.4-02 eingereicht werden.


Nutzungsvereinbarung für Informatikmittel der TBZ, siehe D5.4-03. Die Anleitungen zur Nutzung der Infrastruktur und den zugehörigen Geräten befinden sich auf dem Schulnetz A5.4-01 unter http://anleitungen.tbz.local.


Die Hinweise zur Sicherheit im WLAN an der TBZ D5.4-11 sollen die Benutzer zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Wireless-LAN der TBZ anleiten.


Lernende der Abt. IT, welche kein Notebook am vorgesehenen Schultag bei sich haben, können tageweise eines mit Leihvertrag Notebook F5.4-03, gegen eine Gebühr, im zuständigen Sekretariat ausleihen.


Lehrpersonen haben die Möglichkeit, unter den in Nutzungsbedingungen TBZ-Lehrernotebook D5.4-04 genannten Voraussetzungen ein Lehrernotebook für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der Anstellung auszuleihen. Voraussetzung: von der Abteilungsleitung genehmigte Selbstbeurteilung ICT-Kompetenzen von TBZ-Lehrpersonen F5.4-04. Die Nutzung der durch die TBZ erworbenen SW-Schullizenzen für Lehrpersonen auf ihrem privaten PC ist in den entsprechenden Berufsschullizenzen festgehalten und kann mittels Antrag zur Nutzung F5.4-01 beansprucht werden.


Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, gegen eine Gebühr Dokumente über Multifunktionsgeräte auszudrucken oder zu kopieren  (Verrechnung der Nutzung der Canon Multifunktionsgeräte D5.4-05).


Für das Verwaltungsnetz wird die Nutzung (unter Berücksichtigung der erhöhten Sicherheitsbedürfnisse und des Persönlichkeits- und Datenschutzes) durch den Rektor im Rahmen der Schulleitungssitzunggeregelt . Anleitungen für die Verwaltung befinden sich im Ordner A5.4-02 im Laufwerk Mbatbz$ (N:) /Allgemein.