4.3  Kursgeldfestlegung


Die minimalen Sätze für das Kursgeld sind durch ein kantonales Reglement festgesetzt (413.312 Reglement über Kursgelder an kantonalen Berufsschulen sowie über Schulgelder, Gebühren und Entschädigungen an kantonalen Technikerschulen). Die Ansätze für die Studierenden an der HF sind in Schul- und Kursgelder an der TBZ Höheren Fachschule D4.3-02 festgehalten, mit Berücksichtigung der Vorschriften
von interkantonalen Vereinbarungen (RSA/FSV), welche für Teilnehmende mit ausserkantonalem Wohnsitz generell gültig sind. Falls der Schule im Rahmen der Globalbudgetierung ein Handlungsspielraum im Sinne der Verfügung erarbeiteter Mittel für die schulische Weiterentwicklung eröffnet wird, soll für jeden neuen Kurs eine Voll- und Grenzkostenrechnung erstellt werden. Je nach Marktsituation wird das Kursgeld dann zwischen Grenzkosten, Vollkosten und höheren Ansätzen durch den Rektor festgesetzt.