1.4  Verwaltungspersonal


Die Mitarbeiter/-innen der TBZ unterstützen und fördern die Planung, Durchführung und Auswertung des Weiterbildungsangebotes und der beruflichen Grundbildung an der TBZ. Sie sind damit auch wichtige Träger der Schulqualität.
Die Angestellten in den Sekretariaten unterstützen die Abteilungsleitungen in der Unterrichts- und Schulorganisation. Die Angestellten der Hausdienste sind besorgt für die Reinigung und den Unterhalt der Liegenschaften der TBZ. Die Angestellten der technischen Dienste unterstützen den Einsatz zweckmässiger Lehrmittel und der EDV-Infrastruktur der TBZ. Die Ausbildung von eigenen Lernenden bedeutet einen zusätzlichen Aufwand, soll aber auch einen Beitrag an die unterstützenden Dienstleistungen erbringen.
Jeder direkte Vorgesetzte ist für die Rekrutierung, Betreuung und Beurteilung der direkt unterstellten Mitarbeiter/-innen verantwortlich. Der Rektor ist der TBZ-interne Personalchef. D1.4-01 umschreibt die besonderen Anforderungen an die Auswahl von Schulleitungsmitgliedern.
Vor dem Eintritt kommen die folgenden kantonalen Formulare zur Anwendung:

Beim Ein- bzw. Austritt von Mitarbeitenden der TBZ-Verwaltung wird F1.4-03 durch den/die Personalverantwortliche/n im Rektorat in Umlauf gesetzt.

Die Vorgesetzten unterstützen die Mitarbeiter/-innen im Hinblick auf eine zweckmässige berufliche Weiterbildung. Hierzu können das kantonale Angebot, Angebote der Berufsfachschulen oder von Berufsvereinigungen berücksichtigt werden. Der Rektor entscheidet über schulinterne Fortbildungsveranstaltungen.

Umsetzung der Mitarbeiterbeurteilung an der TBZ s. S1.4-01, sind die entsprechenden Formulare "MAB Probezeit" und  "MAB" zu verwenden.
Der Ablauf der Mitarbeiterbeurteilung der Schulleitungsmitglieder ist in S1.4-02 dargestellt, siehe auch F1.4-02 und D1.4-02.

 

 

 

Weitere Kantonale Formulare:

siehe auch: Anstellungsbedingungen sowie Handbuch für Personalrecht des Kantons Zürich