Rechtliche Grundlagen |
Die Rechtsgrundlage der in diesem Abschnitt erwähnten Dokumente und weiteren Unterlagen sind:
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Schullehrplan |
Der Schullehrplan für das Fach Allgemeinbildung D2.4-11 gilt als Rahmenpapier für die einzelnen Lehrpläne welche sich nach Dauer und Anspruchsniveau der Ausbildung unterscheiden.
Die einzelnen Schullehrpläne schreiben semesterweise das Leitthema und die Pflichtthemen verbindlich vor. Die Vielfalt und die Tiefe der einzelnen Unterrichtsthemen lassen der Lehrperson für die Umsetzung im Unterricht angemessene inhaltliche Freiheit.
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Spezielles zum Qualifikations- verfahren |
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Jede Abteilung setzt eine Lehrperson als Prüfungsleiter/in ein.
Folgende Papiere sind verbindlich einzusetzende Hilfsmittel:
Hilfsblätter und Formulare zum fakultativen Gebrauch:
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Sammlung von Hilfsmitteln für den Unterricht |
Angesichts des offen gehaltenen Lehrplans gewinnen der kollegiale Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit in der Unterrichtsplanung an Bedeutung, ebenso ständig aktuell gehaltene Sammlungen von bewährten Unterrichts- und Lernmaterialien. Unterlagen zu erprobten Unterrichtseinheiten sind zudem digital verfügbar.
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Mediothek |
Ein wichtiges Hilfsmittel für zeitgemässen ABU ist eine gut ausgebaute Mediothek, sowohl als kulturelles Angebot wie für das selbständige Lernen und Arbeiten.
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Steuergruppe |
Neu gewonnene Lehrpersonen müssen sorgfältig eingeführt und mit dem Gebrauch dieser Hilfsmittel vertraut gemacht werden. Eine Steuergruppe, in der alle Abteilungen vertreten sind, sorgt für abteilungsübergreifende Kommunikation und Koordination, ferner für die Organisation von Angeboten zur schulinternen Weiterbildung der Lehrpersonen (SchiLW). Sie ist zudem federführend bei der periodischen Anpassung von Verfahren und Dokumenten, wobei sie eine breite Abstützung der notwendigen Entscheide im ABU-Lehrkörper anstrebt. |